… und zwar für eine „branchenfremde“ Institution gar nicht mal schlecht, wie ich finde !
Nachzulesen sind die Hinweise unter der Rubrik „Rund ums Recht / Rechtstipps und Urteile“, und zwar hier als html-Ansicht und hier als pdf.
Immerhin weist die ARAG darauf hin, ganz im Gegensatz zu der weit verbreiteten Ansicht im Hinblick auf illegale Müllablagerungen, Umweltverschmutzung, … , dass das Entwenden eines Tauschgegenstandes ohne einen entsprechenden Austausch möglicherweise auch den Tatbestand des Diebstahls bzw. der Unterschlagung erfüllt .
Und wenn selbst ein „OUT: einiges — IN: nix“ schon auf Antrag rechtlich geahndet werden kann, was passiert dann wohl, wenn jemand die Dose komplett mitnimmt? Ich plädiere für Stockhiebe in hoher Zahl !
Ob die „ARAG-Experten“ wohl schon mal mit Geocaching zu tun hatten ?