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Die Eingangsbestätigung des Deutschen Presserats

Gerne hätte ich ja „Die Antwort …“ geschrieben, aber es ist in der Tat nur eine Eingangsbestätigung meiner Beschwerde von hier.

War aber auch klar, denn der Beschwerdeausschuss tagt ja nur einmal im Quartal und die Zusammenkunft für Q4/2011 war bestimmt schon vorüber – etwaige andere Veranstaltungen in 2011 tragen ganz sicher den Namen „Weihnachtsfeier“ und dienen vermutlich nicht der Beschwerdebearbeitung  :roll: .

Aber ich habe ja zugesagt, über das weitere Vorgehen zu berichten, deshalb hier das Schreiben:

Nachdem der Verfasser des beanstandeten Artikels aber bereits kurz nach Veröffentlichung desselben zurück gerudert ist, kann ich mir jetzt schon denken, wie die Sache ausgehen wird. Man möge hierzu einfach mal einen Blick auf § 6, Abs. 4 der Beschwerdeordnung werfen :) .

Mal sehen, ob ich recht behalten werde  :wink: .

Updates:
10.01.2012: Vorprüfung bestanden
14.04.2012: Die Entscheidung

 

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