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Die ARAG informiert neuerdings auch über Geocaching

… und zwar für eine „branchenfremde“ Institution gar nicht mal schlecht, wie ich finde  :) !

Nachzulesen sind die Hinweise unter der Rubrik „Rund ums Recht / Rechtstipps und Urteile“, und zwar hier als html-Ansicht und hier als pdf.

Immerhin weist die ARAG darauf hin, ganz im Gegensatz zu der weit verbreiteten Ansicht im Hinblick auf  illegale Müllablagerungen, Umweltverschmutzung, … , dass das Entwenden eines Tauschgegenstandes ohne einen entsprechenden Austausch möglicherweise auch den Tatbestand des Diebstahls bzw. der Unterschlagung erfüllt  :mrgreen: .

Und wenn selbst ein „OUT: einiges — IN: nix“ schon auf Antrag rechtlich geahndet werden kann, was passiert dann wohl, wenn jemand die Dose komplett mitnimmt? Ich plädiere für Stockhiebe in hoher Zahl 8) !

Ob die „ARAG-Experten“ wohl schon mal mit Geocaching zu tun hatten :pfeif: ?

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