Nach der eigentlichen Beschwerde vom 25. November 2011 und der Eingangsbestätigung derselben vom 08. Dezember 2011 kam heute das nächste Schreiben des Deutschen Presserats, in dem man mir mitteilt, dass meine Beschwerde die Vorprüfung überstanden hat (somit also nicht unschlüssig oder offensichtlich unbegründet ist) und nun dem Beschwerdeausschuss 2 zur nächsten Sitzung vorgelegt werden wird (die am 15. März 2012 stattfindet):
Auf dem Beiblatt werden noch die Mitglieder des Beschwerdeausschusses 2 aufgelistet, das Datum für die Sitzung genannt sowie ein paar Hinweise zur Befangenheit und der Ladung von Beteiligten (die selbstverständlich nicht beabsichtigt ist) aufgeführt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeausschuss auch ohne eine Reaktion / Stellungnahme des Beschwerdegegners entscheiden kann.
Damit der Brief zusätzlich auch etwas Gewicht auf die Waage bringt , liegen noch die „Publizistischen Grundsätze (Pressekodex)“ sowie die Beschwerdeordnung in gedruckter Form bei.
Was mich ein klein wenig irritiert ist die Tatsache, dass „die o. g. Online-Redaktion […] eine Kopie [meiner] Beschwerde mit [meiner] Anschrift […]“ erhalten wird, verbunden mit der „Aufforderung, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern„.
Zudem regt der Presserat an, dass „die Redaktion den Kontakt zu [mir] suchen kann, um die Angelegenheit im beiderseitigen Einvernehmen zu lösen„.
Warum die jetzt meine Anschrift dem Beschwerdegegener mitteilen (nicht dass ich etwas dagegen hätte, wir befinden uns ja hier sowieso schon in der Öffentlichkeit) und warum dieser sich ausgerechnet mit mir gütlich einigen soll, erschließt sich mir nicht so ganz .
Es geht ja nicht darum, dass die besagte Redaktion speziell mir einen Schaden zugefügt hat, auf dessen Wiedergutmachung ich nun bestehe, sondern dass dort elementare Richtlinien für die publizistische Arbeit nicht eingehalten und in wirrer Art und Weise allgemeine Anschuldigen getätigt wurden.
Und da ich ja nunmal nicht der „Hüter“ eben dieser Richtlinien bin, sondern nur die meines Erachtens zuständige Stelle auf die Verletzung derselben aufmerksam gemacht habe, sehe ich auch diese in der Pflicht, entsprechende Maßnahmen (in welcher Art auch immer) zu ergreifen.
Seltsam, irgendwie …
Nach diesem Schreiben und der doch recht flotten Arbeitsweise *hüstl* des ganzen Apparates bin ich aktuell der Meinung, dass es den Presserat allein deswegen gibt, damit es ihn eben gibt und er vierteljährlich tagen kann – und nicht um wirklich etwas zu bewirken. Aber ich will nicht ungeduldig sein, eine endgültige Meinung werde ich mir für das zweite Quartal 2012 aufheben .
Zu dem Thema „vertraulich behandeln“ sag‘ ich nur eins:
Hier geht es nicht um private Dinge zwischen mir und denen, von denen Hedi und Bledi bloß nichts wissen darf, ganz im Gegenteil. Und deshalb weise ich bereits jetzt darauf hin (vielleicht liest ja jemand vom „Westen“ mit): Auch eure Stellungnahme wird ganz sicher hier veröffentlicht. Soll sie das nicht werden, schickt mir einfach keine .
Updates:
14.04.2012: Die Entscheidung