Author:Chris Race

Jaques Raupé – Pusteblume

Heieiei, es gibt schon verrückte Sachen  :roll: .

Und eine davon ist ganz sicher dieser Track:

Pusteblume 

Der gute Jaques (myspace-Profil + Homepage) kommt aus Sachsen-Anhalt und ist dort seit 2010 wohl kein Unbekannter mehr. Nach der künstlerischen Umgestaltung der „Löwenzahn“ – Melodie hat er sich 2011 auch an einer anderen Kindersendung „vergriffen“ – an der „Sendung mit der Maus“ nämlich :) , pünktlich zu deren 40. Geburtstag.

Nun gut, man muss schon halbwegs bescheuerte Musik mögen, um daran Gefallen zu finden, aber damit habe ich ja glücklicherweise kein Problem  :wink: . Schließlich fand ich schon anno 1998 den Song aus der allseits bekannten Nachmittagsunterhaltung „Captain Future“ so richtig toll – wer es nicht mehr kennt, hier gibbet das Teil: Phil Fuldner – The Final.

Trotz (oder wegen?) des eingängigen Samples direkt aus’m Bauwagen macht das Ding von Anfang bis Ende eine gute Figur, vor allem dann, wenn man es (wie eigentlich immer) ordentlich laut hört :hurra: . Wer da nicht mit dem Zeh wackelt, hat eben Pech gehabt.

Anhören kann man sich das ganze unter anderem hier:

Auf CD gibts davon (noch?) nichts, bislang ist alles nur als mp3 und als Vinyl erhältlich – und eben diese Scheibe ist gestern in meine Packstation getrudelt  :mrgreen: !

DJ Techtools Chroma Knobs / Super Knobs

Quelle: djtechtools.com

Falls jemand auch auf die Idee kommt, sich für seinen Mixer die DJ Techtools Chroma Knobs (alte Bezeichnung: Super Knobs) zu kaufen, sollte er sich über das Layout dieser Dinger im Klaren sein. Weil es genau dazu wenig bis überhaupt keine Angaben gab, habe ich einfach mal „auf doof“ je einen normalen und einen „fatty“ Knob für meinen Denon DN-X1100 bestellt.

Mit dem Ergebnis, dass beide nicht passen :cry: .

Grund hierfür sind weniger die Abmessungen der Teile, sondern eher die Anordnung der abgeflachten Seite im Verhältnis zur Indicator-Line.

Bei den Standard-Caps des DN-X1100 ist genau diese Seite in einem 90°-Winkel zur Indicator-Line angeordnet, bei den Chroma Knobs sind es 180° – oder besser gesagt: Dort ist die abgeflachte Seite genau gegenüber :( .

Die Linefader passen hingegen wunderbar, was allerdings nur ein schwacher Trost ist. Dort könnte ich auf eine farbliche Unterscheidung gerne verzichten (sind ja nur 4).

Immerhin, wieder etwas für kleines Lehrgeld gelernt :) . Noch besser wäre es allerdings, wenn auf der o.g. Seite auch direkt die Abmessung / Anordnung dargestellt wäre, damit man gleich weiß, woran man ist.

Bewertung bei Shopauskunft.de? Nöh, mach‘ ich nicht!

Dabei hab‘ ich normalerweise kein Problem damit, einen Shop / Lieferanten / Online-Händler / *irgendwas* zu bewerten. Wenn ich zufrieden bin, dann darf das ruhig jeder wissen. Und wenn ich unzufrieden bin erst recht  :mrgreen: !

Aber als ich gerade bei shopauskunft.de eine Bewertung für einen Kauf bei protected.de (da gibbet so Zeuchs für Vinyl, ganz grob gesagt) abgeben wollte – ich war übrigens überaus zufrieden – hielt mich die Datenschutzrichtlinie von shopauskunft.de davon ab.

Denn dort steht unter Punkt IV, Abs. 1:

Newsletter
Der Nutzer willigt mit Akzeptanz dieser Datenschutzbestimmungen ein, dass der Betreiber ihm regelmäßig Emails an die von ihm bei der Registrierung angegebene Email-Adresse zukommen lässt, in denen der Betreiber allgemein über die Website und deren neue Features und Angebote informiert (nachfolgend „Newsletter“ genannt). 

Natürlich kommt man in der Bewertung nicht weiter, wenn man den Datenschutzrichlinien nicht zustimmt. Und zudem wird die eingegebene E-Mail noch über einen zu erhaltenden Bestätigungslink verifiziert, so dass auch eine sinnfreie Adresse nicht funktionieren wird. Zwar hat man heutzutage natürlich auch eine extra Müll-Adresse für diesen Kram, aber dafür bin ich nun einfach viel zu faul.

Nöh, Leute, euren Zwangsnewsletter könnt ihr sehr gerne behalten :P .

Tut mir zwar leid für den zu bewertenden Shop, schließlich hätte er eine positive Bewertung erhalten, aber auf solche Spielchen hab‘ ich nun überhaupt gar keinen Bock. Spam-Mails hab‘ ich auch so genug.

Die Eingangsbestätigung des Deutschen Presserats

Gerne hätte ich ja „Die Antwort …“ geschrieben, aber es ist in der Tat nur eine Eingangsbestätigung meiner Beschwerde von hier.

War aber auch klar, denn der Beschwerdeausschuss tagt ja nur einmal im Quartal und die Zusammenkunft für Q4/2011 war bestimmt schon vorüber – etwaige andere Veranstaltungen in 2011 tragen ganz sicher den Namen „Weihnachtsfeier“ und dienen vermutlich nicht der Beschwerdebearbeitung  :roll: .

Aber ich habe ja zugesagt, über das weitere Vorgehen zu berichten, deshalb hier das Schreiben:

Nachdem der Verfasser des beanstandeten Artikels aber bereits kurz nach Veröffentlichung desselben zurück gerudert ist, kann ich mir jetzt schon denken, wie die Sache ausgehen wird. Man möge hierzu einfach mal einen Blick auf § 6, Abs. 4 der Beschwerdeordnung werfen :) .

Mal sehen, ob ich recht behalten werde  :wink: .

Updates:
10.01.2012: Vorprüfung bestanden
14.04.2012: Die Entscheidung

 

Ich beschwer‘ mich mal beim Presserat …

Und zwar genau deshalb, weil ich

a) es noch nie gemacht habe :roll: und gespannt bin, wie das weitergeht

und

b) dieses ganze Geocaching-Geschwurbsel mancher „Journalisten“ einfach nicht mehr hören / lesen kann  :wallbash: !

Wenigstens ein ganz klein wenig Recherche kann man doch heutzutage erwarten, wenn allerorts über dies und das berichtet wird und die wildesten Vermutungen / Beschuldigungen angeführt werden.

Und alleine die Tatsache, dass das, worüber man berichtet, grammatikalisch richtig geschrieben ist (Geocaching kann man ja auf die tollsten Weisen falsch schreiben :wink: ), ist für mich noch lange nicht gleichbedeutend mit vernünftiger und seriöser Recherche.

Natürlich hätte ich auch einfach einen Kommentar zu dem Artikel schreiben können, was vermutlich ebenso verschwendete Zeit gewesen wäre wie die Formulierung der Beschwerde, aber ich bin nun mal neugierig (siehe Punkt (a) oben). Allzu große Erwartungen habe ich natürlich auch nicht, dafür ist dieser Pressekodex und die damit verbundene Beschwerdeordnung doch zu schwammig, aber wenn es eine solche Institution gibt, dann soll man ihr natürlich keine Arbeit vorenthalten  :mrgreen: .

Achso: Ich hätte natürlich auch einfach überhaupt gar nichts machen können, weder Kommentar noch Beschwerde, aber dafür hatte ich gerade zu viel Zeit :) ! Wer ebenfalls zu viel Zeit hat, kann sich hier vertrauensvoll an den Presserat wenden und hoffen, dass sein Anliegen in dem nächsten Treffen des Beschwerdeausschusses, welches vierteljährlich stattfindet, in irgendeiner Art und Weise behandelt werden möge.

Nachfolgend nun der Text der Beschwerde (den ganzen Sermon mit der Beifügung des Artikels, der Veröffentlichung, … habe ich der besseren Lesbarkeit weggelassen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sehe in dem genannten Beitrag einen Verstoß gegen Ziffer 2 (Sorgfalt) und 12 (Diskriminierungen) des Pressekodex.

Als Begründung führe ich wie folgt an:

Der Journalist  Mike Fiebig nimmt in seinem Artikel (siehe Anhang) vom 24.11.2011 Bezug zu relativ aktuellen Ereignissen rund um den Drewer Steinbruch (unter anderem bezieht er sich dabei auch auf einen in dem gleichen Portal vor 13 Tagen veröffentlichten Bericht), wonach dort wiederholt von Unbekannten der „Einfriedungszaun zu dem Naturschutzgebiet beschädigt und sich Zutritt auf das Steinbruchgelände verschafft“ wurde.

Direkt im nächsten Satz trifft Herr Fiebig die Aussage, dass seine Zeitung nun herausgefunden habe, dass es sich bei den Unbekannten um „so genannte Geocacher“ handele, „die sich in der 30 Meter hohen Steinwand geheime Botschaften hinterlegen“.

Eine wirkliche Begründung für diese Anschuldigung führt Herr Fiebig nicht an, stattdessen verweist er auf die für jedermann zugänglichen Internetseiten www.geocaching.com bzw. www.opencaching.de, auf denen angeblich „das Geheimversteck als ‚Die Blaue Lagune am Steinbruch‘ ausgegeben und als ‚besonders anspruchsvoll‘ eingestuft“ ist.

Diese Aussage ist in zweierlei Hinsicht nicht zutreffend, was Herrn Fiebig bei halbwegs aufmerksamer Lektüre und einer rudimentären Auseinandersetzung mit dem Thema Geocaching sofort hätte auffallen müssen.

Denn erstens gibt es überhaupt kein „Geheimversteck“ an der genannten Stelle, da es sich bei dem dort befindlichen Geocache um einen so genannten „Earthcache“ handelt, bei dem lediglich, z. B. anhand von dort befindlichen Informationstafeln, Fragen zu beantworten sind und optional ein Bild von dem Standort vor dem Tor gemacht werden kann (siehe hierzu auch die Cachebeschreibung unter http://www.opencaching.de/viewcache.php?cacheid=136240). Zweitens ist dieser Geocache auch nicht als „besonders anspruchsvoll“ eingestuft, im Gegenteil, er hat eine Schwierigkeitsbewertung von 1,5 (von 5) und eine Geländebewertung von 1,5 (von 5). Es ist also mitnichten in irgendeiner Art und Weise notwendig, das eigentliche Gelände des Steinbruchs zu betreten, evtl. vorhandene Absperrungen oder Zäune zu überwinden oder anderweitige Sachen zu beschädigen, was Herr Fiebig allerdings bereits in seiner Einleitung direkt den Geocachern vorwirft.

Sämtliche Informationen, sowohl zu Geocaching als solches, als auch zu dem dort befindlichen Cache, sind ohne Probleme über die beiden von Herrn Fiebig als vermeintliche Quelle seiner versuchten Beweisführung selbst angebrachten Hyperlinks zu erhalten, eine Anmeldung ist hierfür nicht notwendig.

Doch damit nicht genug: Als weiteren „Beweis“ für seine Beschuldigung führt Herr Fiebig virtuelle Logeinträge zu dem Geocache an, die allerdings aus 2010 datieren (der letzte Logeintrag ist aus Mai 2010) und will damit einen Zusammenhang zu den aktuellen Ereignissen am Steinbruch herstellen.

Aus den genannten Gründen kann ich eine sorgfältige Recherche von Herrn Fiebig zu dem in dem Artikel beschriebenen Sachverhalt überhaupt nicht erkennen. Und obendrein, was ebenfalls gegen Ziffer 2 des Pressekodex spricht, kennzeichnet er seine Vermutung, dass Geocacher die Urheber der genannten Sachbeschädigungen seien, nicht als solche, sondern stellt dies quasi als bereits bewiesenen Tatbestand dar.

Ebenso liegt hier eine Diskriminierung (Ziffer 12 des Pressekodex) vor, da Herr Fiebig pauschal „Geocacher“ als Sachbeschädiger und Natur(zer)störer darstellt, ohne dafür, sowohl im konkreten Einzelfalls, als auch ganz allgemein, in irgendeiner Art und Weise belastbare Beweise vorzubringen.

Eine solch nachlässige Recherche, verbunden mit pauschalisierenden Anschuldigungen ganzer Interessengruppen, ist meines Erachtens ins keinster Weise mit dem Pressekodex in Einklang zu bringen und widerspricht ganz eindeutig einer seriösen Berichterstattung.

Mit freundlichen Grüßen

… und wenn denn tatsächlich irgendwann der Beschwerdeausschuss getagt hat, sofern meine Beschwerde nicht als unbegründet abgetan wird, dann werde ich berichten. Kann aber noch etwas dauern  :roll:

EDIT (27.11.2011)

In einem neuen Artikel zu dem Thema versucht Mike Fiebig nun etwas zurück zu rudern und lässt die in dem ursprünglichen Artikel genannte Person (Sachgebietsleiter Alfred Bathe) mit den Worten „Es gibt keinen Generalverdacht gegen Geocacher“ klarstellen.

Updates:
08.12.2011: Die Eingangsbestätigung
10.01.2012: Vorprüfung bestanden
14.04.2012: Die Entscheidung

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