Die „Presserat-Serie“ (bestehend aus Beschwerde, Eingangsbestätigung und Vorprüfung) fand gestern mit der Entscheidung der Vorsitzenden des Presserats nach fast 5 Monaten ihr amtliches Ende .
Ergebnis:
- Meine Beschwerde ist begründet
- Auf das Aussprechen einer Maßnahme wird verzichtet
So zumindest steht es kurz und knapp in dem eigentlichen Anschreiben, eine ausführliche Begründung erfolgt auf den beiden Folgeseiten:
Die recht ausführlich ausgefallene Begründung lautet so:
Zusammenfassend kann man also feststellen, dass das Ergebnis so aussieht, wie ich es mir ursprünglich nach dem „Zurückrudern“ der Verfasser vorgestellt habe: Begründet -> JA, Maßnahme -> NEIN.
Macht aber auch nix, das „begründet“ reicht mir für meinen Seelenfrieden schon aus !
Was mich allerdings schockiert ist die Aussage der Westfalenpost:
Im Frühling plane die Redaktion nun eine Reportage zum Thema „Geocaching“
Autsch ! Schade, dass es im Pressekodex keinen Passus gibt, der eine vorzeitige Beschwerde, also noch vor Erscheinen der „Reportage“, begründet
!