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Beschwerde beim Presserat – Die Entscheidung

Die „Presserat-Serie“ (bestehend aus Beschwerde, Eingangsbestätigung und Vorprüfung) fand gestern mit der Entscheidung der Vorsitzenden des Presserats nach fast 5 Monaten ihr amtliches Ende :) .

Ergebnis:

  • Meine Beschwerde ist begründet
  • Auf das Aussprechen einer Maßnahme wird verzichtet

So zumindest steht es kurz und knapp in dem eigentlichen Anschreiben, eine ausführliche Begründung erfolgt auf den beiden Folgeseiten:

Die recht ausführlich ausgefallene Begründung lautet so:

Zusammenfassend kann man also feststellen, dass das Ergebnis so aussieht, wie ich es mir ursprünglich nach dem „Zurückrudern“ der Verfasser vorgestellt habe: Begründet -> JA, Maßnahme -> NEIN.

Macht aber auch nix, das „begründet“ reicht mir für meinen Seelenfrieden schon aus :mrgreen: !

Was mich allerdings schockiert ist die Aussage der Westfalenpost:

Im Frühling plane die Redaktion nun eine Reportage zum Thema „Geocaching“

Autsch :doh: ! Schade, dass es im Pressekodex keinen Passus gibt, der eine vorzeitige Beschwerde, also noch vor Erscheinen der „Reportage“, begründet :?: !

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