Tagged:Religion

Tanzverbot?

Als ich eben aus dem Autoradio das Wort „Tanzverbot“ während einer Nachrichtensendung vernommen hatte, wähnte ich mich zuerst im falschen Film, besser gesagt im falschen Land :o ! Ein kurzer Blick auf das Navigationsgerät und das Autoradio offenbarte aber: Es ist nicht Radio Bagdad, ich bin im Saarland, auf der Autobahn, auf dem Heimweg – also eigentlich alles richtig :) .

Drehen wir vorsichtshalber mal lauter, nicht dass ich mich später in Unkenntnis der Sache möglicherweise strafbar mache, wenn ich das ominöse Tanzverbot unvorsätzlich ignoriere, auch wenn eine Tanzveranstaltung, gleich welcher Art, heute gar nicht auf dem Programm steht. Aber man weiß ja nie, sicher ist sicher und Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Nach ein paar Sätzen der freundlichen Stimme aus dem Radio war die Tanzverbot-Sache dann zwar aufgeklärt, aber meine Verwunderung über das, was ich dort aus dem Rundfunkempfänger vernommen hatte, war um so größer.

Denn demnach müssen Discotheken (oder andere Tanzveranstaltungsausrichter), sofern sie denn überhaupt an Karfreitag öffnen oder eine Veranstaltung abhalten, am Rande der Tanzfläche auf eben dieses Tanzverbot hinweisen oder die Tanzfläche in einer anderen Art und Weise, z. B. durch das Aufstellen von Stehtischen, unbrauchbar machen. Ich gehe mal stark davon aus, dass man sich mehrheitlich für die Stehtische entscheiden würde, denn ein „ACHTUNG! TANZVERBOT“ – Schild würde nicht nur selten dämlich aussehen, nein, es würde auch ganz sicher die ein oder andere Frage eines unkundigen Gastes aufwerfen, deren Beantwortung der Tanzveranstaltungsausrichter seinen Angestellten sicher nicht zumuten will  :irre: .

Wer mal einen Blick auf die unterschiedliche Handhabe (und Durchsetzung) des Tanzverbotes riskieren will, wird u. a. bei Wikipedia und den dort aufgeführten Quellen fündig.

Wer bitteschön hat sich denn diesen Mumpitz ausgedacht und auch noch in diversen Gesetzen und Verordnungen festgeschrieben? Als nachdenkender Mensch, ausgestatt mit einer leichten Neigung zum Hinterfragen, kann man über so ein Gesetz eigentlich nur den Kopf schütteln (aber bitte nicht mit langen Haaren, das könnte man schon als Tanz ansehen :wink: ).

Wem dient dieses Gesetz überhaupt? Haben die religiösen Fanatiker etwas davon, wenn an diesem Tag (und auch an anderen) die Disse leer bleibt? Ruhestörungen durch (zu) laute Musik werden auch an den nicht „stillen Tagen“ geahndet, das kann also schwerlich der Grund sein. Meinetwegen soll sich jeder, der in irgendeiner Art und Weise religiös ist (oder sich dafür hält, das dürfte die Mehrzahl sein), an diesem Tag in Sack und Leinen kleiden, die Rolladen runterlassen oder sein Haus dunkelgrau verhängen – so what? Jeder wie er will, solange er keinen anderen stört. Aber in gleichem Maße sollten dann auch diejenigen, denen der tiefere Sinn eines solchen Tages verborgen bleibt, bewusst oder unbewusst, ebenfalls die Freiheit haben, das zu tun, was sie eben tun wollen. Und sei es bloß Tanzen.

Falls es jemandem auf der Zunge liegt, nun mit den Worten „… wer den Feiertag nicht versteht (oder seinen Beitrag zur Kirche XY nicht mehr bezahlt), der sollte auch nicht arbeitsfrei haben!“ zu entgegnen dem sei gesagt, dass auch den Menschen, die an einem solchen Tag arbeiten (müssen), nicht die Möglichkeit eingeräumt wird, ihrer Tanzlust zu frönen. Diese Art der Argumentation zieht also nicht, noch nicht mal die Katze hinter dem Ofen hervor.

Mit Argumenten wird man in der Sache wohl ohnehin nicht weiter kommen, schließlich haben sich damit auch schon Gerichte beschäftigt – und entschieden, dass es am Karfreitag gefälligst still sein muss. Warum auch immer.

Ein Positives hat die ganze Angelegenheit aber, glaubt man diversen Usern in den einschlägigen Foren: Wer später tanzt, hat länger Zeit zum Saufen :) !

In diesem Sinne: :hurra:

Archives

  • 2019 (1)
  • 2017 (3)
  • 2016 (1)
  • 2014 (3)
  • 2013 (21)
  • 2012 (15)
  • 2011 (60)
  • 2010 (88)
  • 2009 (3)
  • 2008 (3)
  • 2006 (2)
  • 2005 (3)
  • 2004 (4)
  • 2003 (5)