Die ARAG informiert neuerdings auch über Geocaching

… und zwar für eine „branchenfremde“ Institution gar nicht mal schlecht, wie ich finde  :) !

Nachzulesen sind die Hinweise unter der Rubrik „Rund ums Recht / Rechtstipps und Urteile“, und zwar hier als html-Ansicht und hier als pdf.

Immerhin weist die ARAG darauf hin, ganz im Gegensatz zu der weit verbreiteten Ansicht im Hinblick auf  illegale Müllablagerungen, Umweltverschmutzung, … , dass das Entwenden eines Tauschgegenstandes ohne einen entsprechenden Austausch möglicherweise auch den Tatbestand des Diebstahls bzw. der Unterschlagung erfüllt  :mrgreen: .

Und wenn selbst ein „OUT: einiges — IN: nix“ schon auf Antrag rechtlich geahndet werden kann, was passiert dann wohl, wenn jemand die Dose komplett mitnimmt? Ich plädiere für Stockhiebe in hoher Zahl 8) !

Ob die „ARAG-Experten“ wohl schon mal mit Geocaching zu tun hatten :pfeif: ?

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  1. Chris Race 2011.03.09 7:47pm

    @-jha-
    Dass (man beachte das Doppel-S) es immer wieder solche Drecks-Blogleser gibt, die ewig ihre Dreckskommentare hinterlassen müssen 8)

  2. -jha- 2011.03.09 6:07pm

    Das es immer wieder Leute gibt die sich immer wieder über das ewig gleiche Thema auskotzen müssen.
    Naja vorgestern Dreckscache, heute Drecksblog mit Drecksposts von Dreckscachern

  3. Maacher 2011.03.08 11:59am

    Schade, daß meine Shitliste nur Cachelistings kann :-)

    Denn hier fehlen die wirklich wichtigen Themen, die die Rechtsexperten sauber umschifft haben: Ownerhaftung, Partnerhaftung, usw. z.B. im Falle von Unfällen, Betretungen, T5 / Touren, straf- vs- zivilrechtliche Aspekte, …

    PS: „relativ neues Hobby“: Es sind ja nur 11 angestaubte Jahre … ok, in einer solchen Organisation mag das noch als „relativ neu“ durchgehen …

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