Und zwar genau deshalb, weil ich
a) es noch nie gemacht habe und gespannt bin, wie das weitergeht
und
b) dieses ganze Geocaching-Geschwurbsel mancher „Journalisten“ einfach nicht mehr hören / lesen kann !
Wenigstens ein ganz klein wenig Recherche kann man doch heutzutage erwarten, wenn allerorts über dies und das berichtet wird und die wildesten Vermutungen / Beschuldigungen angeführt werden.
Und alleine die Tatsache, dass das, worüber man berichtet, grammatikalisch richtig geschrieben ist (Geocaching kann man ja auf die tollsten Weisen falsch schreiben ), ist für mich noch lange nicht gleichbedeutend mit vernünftiger und seriöser Recherche.
Natürlich hätte ich auch einfach einen Kommentar zu dem Artikel schreiben können, was vermutlich ebenso verschwendete Zeit gewesen wäre wie die Formulierung der Beschwerde, aber ich bin nun mal neugierig (siehe Punkt (a) oben). Allzu große Erwartungen habe ich natürlich auch nicht, dafür ist dieser Pressekodex und die damit verbundene Beschwerdeordnung doch zu schwammig, aber wenn es eine solche Institution gibt, dann soll man ihr natürlich keine Arbeit vorenthalten .
Achso: Ich hätte natürlich auch einfach überhaupt gar nichts machen können, weder Kommentar noch Beschwerde, aber dafür hatte ich gerade zu viel Zeit ! Wer ebenfalls zu viel Zeit hat, kann sich hier vertrauensvoll an den Presserat wenden und hoffen, dass sein Anliegen in dem nächsten Treffen des Beschwerdeausschusses, welches vierteljährlich stattfindet, in irgendeiner Art und Weise behandelt werden möge.
Nachfolgend nun der Text der Beschwerde (den ganzen Sermon mit der Beifügung des Artikels, der Veröffentlichung, … habe ich der besseren Lesbarkeit weggelassen):
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich sehe in dem genannten Beitrag einen Verstoß gegen Ziffer 2 (Sorgfalt) und 12 (Diskriminierungen) des Pressekodex.
Als Begründung führe ich wie folgt an:
Der Journalist Mike Fiebig nimmt in seinem Artikel (siehe Anhang) vom 24.11.2011 Bezug zu relativ aktuellen Ereignissen rund um den Drewer Steinbruch (unter anderem bezieht er sich dabei auch auf einen in dem gleichen Portal vor 13 Tagen veröffentlichten Bericht), wonach dort wiederholt von Unbekannten der „Einfriedungszaun zu dem Naturschutzgebiet beschädigt und sich Zutritt auf das Steinbruchgelände verschafft“ wurde.
Direkt im nächsten Satz trifft Herr Fiebig die Aussage, dass seine Zeitung nun herausgefunden habe, dass es sich bei den Unbekannten um „so genannte Geocacher“ handele, „die sich in der 30 Meter hohen Steinwand geheime Botschaften hinterlegen“.
Eine wirkliche Begründung für diese Anschuldigung führt Herr Fiebig nicht an, stattdessen verweist er auf die für jedermann zugänglichen Internetseiten www.geocaching.com bzw. www.opencaching.de, auf denen angeblich „das Geheimversteck als ‚Die Blaue Lagune am Steinbruch‘ ausgegeben und als ‚besonders anspruchsvoll‘ eingestuft“ ist.
Diese Aussage ist in zweierlei Hinsicht nicht zutreffend, was Herrn Fiebig bei halbwegs aufmerksamer Lektüre und einer rudimentären Auseinandersetzung mit dem Thema Geocaching sofort hätte auffallen müssen.
Denn erstens gibt es überhaupt kein „Geheimversteck“ an der genannten Stelle, da es sich bei dem dort befindlichen Geocache um einen so genannten „Earthcache“ handelt, bei dem lediglich, z. B. anhand von dort befindlichen Informationstafeln, Fragen zu beantworten sind und optional ein Bild von dem Standort vor dem Tor gemacht werden kann (siehe hierzu auch die Cachebeschreibung unter http://www.opencaching.de/viewcache.php?cacheid=136240). Zweitens ist dieser Geocache auch nicht als „besonders anspruchsvoll“ eingestuft, im Gegenteil, er hat eine Schwierigkeitsbewertung von 1,5 (von 5) und eine Geländebewertung von 1,5 (von 5). Es ist also mitnichten in irgendeiner Art und Weise notwendig, das eigentliche Gelände des Steinbruchs zu betreten, evtl. vorhandene Absperrungen oder Zäune zu überwinden oder anderweitige Sachen zu beschädigen, was Herr Fiebig allerdings bereits in seiner Einleitung direkt den Geocachern vorwirft.
Sämtliche Informationen, sowohl zu Geocaching als solches, als auch zu dem dort befindlichen Cache, sind ohne Probleme über die beiden von Herrn Fiebig als vermeintliche Quelle seiner versuchten Beweisführung selbst angebrachten Hyperlinks zu erhalten, eine Anmeldung ist hierfür nicht notwendig.
Doch damit nicht genug: Als weiteren „Beweis“ für seine Beschuldigung führt Herr Fiebig virtuelle Logeinträge zu dem Geocache an, die allerdings aus 2010 datieren (der letzte Logeintrag ist aus Mai 2010) und will damit einen Zusammenhang zu den aktuellen Ereignissen am Steinbruch herstellen.
Aus den genannten Gründen kann ich eine sorgfältige Recherche von Herrn Fiebig zu dem in dem Artikel beschriebenen Sachverhalt überhaupt nicht erkennen. Und obendrein, was ebenfalls gegen Ziffer 2 des Pressekodex spricht, kennzeichnet er seine Vermutung, dass Geocacher die Urheber der genannten Sachbeschädigungen seien, nicht als solche, sondern stellt dies quasi als bereits bewiesenen Tatbestand dar.
Ebenso liegt hier eine Diskriminierung (Ziffer 12 des Pressekodex) vor, da Herr Fiebig pauschal „Geocacher“ als Sachbeschädiger und Natur(zer)störer darstellt, ohne dafür, sowohl im konkreten Einzelfalls, als auch ganz allgemein, in irgendeiner Art und Weise belastbare Beweise vorzubringen.
Eine solch nachlässige Recherche, verbunden mit pauschalisierenden Anschuldigungen ganzer Interessengruppen, ist meines Erachtens ins keinster Weise mit dem Pressekodex in Einklang zu bringen und widerspricht ganz eindeutig einer seriösen Berichterstattung.
Mit freundlichen Grüßen
… und wenn denn tatsächlich irgendwann der Beschwerdeausschuss getagt hat, sofern meine Beschwerde nicht als unbegründet abgetan wird, dann werde ich berichten. Kann aber noch etwas dauern …
EDIT (27.11.2011)
In einem neuen Artikel zu dem Thema versucht Mike Fiebig nun etwas zurück zu rudern und lässt die in dem ursprünglichen Artikel genannte Person (Sachgebietsleiter Alfred Bathe) mit den Worten „Es gibt keinen Generalverdacht gegen Geocacher“ klarstellen.
Updates:
08.12.2011: Die Eingangsbestätigung
10.01.2012: Vorprüfung bestanden
14.04.2012: Die Entscheidung