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Beschwerde beim Presserat – Die Entscheidung

Die „Presserat-Serie“ (bestehend aus Beschwerde, Eingangsbestätigung und Vorprüfung) fand gestern mit der Entscheidung der Vorsitzenden des Presserats nach fast 5 Monaten ihr amtliches Ende :) .

Ergebnis:

  • Meine Beschwerde ist begründet
  • Auf das Aussprechen einer Maßnahme wird verzichtet

So zumindest steht es kurz und knapp in dem eigentlichen Anschreiben, eine ausführliche Begründung erfolgt auf den beiden Folgeseiten:

Die recht ausführlich ausgefallene Begründung lautet so:

Zusammenfassend kann man also feststellen, dass das Ergebnis so aussieht, wie ich es mir ursprünglich nach dem „Zurückrudern“ der Verfasser vorgestellt habe: Begründet -> JA, Maßnahme -> NEIN.

Macht aber auch nix, das „begründet“ reicht mir für meinen Seelenfrieden schon aus :mrgreen: !

Was mich allerdings schockiert ist die Aussage der Westfalenpost:

Im Frühling plane die Redaktion nun eine Reportage zum Thema „Geocaching“

Autsch :doh: ! Schade, dass es im Pressekodex keinen Passus gibt, der eine vorzeitige Beschwerde, also noch vor Erscheinen der „Reportage“, begründet :?: !

Presserat, die Dritte

Nach der eigentlichen Beschwerde vom 25. November 2011 und der Eingangsbestätigung derselben vom 08. Dezember 2011 kam heute das nächste Schreiben des Deutschen Presserats, in dem man mir mitteilt, dass meine Beschwerde die Vorprüfung überstanden hat (somit also nicht unschlüssig oder offensichtlich unbegründet ist) und nun dem Beschwerdeausschuss 2 zur nächsten Sitzung vorgelegt werden wird (die am 15. März 2012 stattfindet):

Auf dem Beiblatt werden noch die Mitglieder des Beschwerdeausschusses 2 aufgelistet, das Datum für die Sitzung genannt sowie ein paar Hinweise zur Befangenheit und der Ladung von Beteiligten (die selbstverständlich nicht beabsichtigt ist) aufgeführt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeausschuss auch ohne eine Reaktion / Stellungnahme des Beschwerdegegners entscheiden kann.

Damit der Brief zusätzlich auch etwas Gewicht auf die Waage bringt :wink: , liegen noch die „Publizistischen Grundsätze (Pressekodex)“ sowie die Beschwerdeordnung in gedruckter Form bei.

Was mich ein klein wenig irritiert ist die Tatsache, dass „die o. g. Online-Redaktion […] eine Kopie [meiner] Beschwerde mit [meiner] Anschrift […]“ erhalten wird, verbunden mit der „Aufforderung, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern„.

Zudem regt der Presserat an, dass „die Redaktion den Kontakt zu [mir] suchen kann, um die Angelegenheit im beiderseitigen Einvernehmen zu lösen„.

Warum die jetzt meine Anschrift dem Beschwerdegegener mitteilen (nicht dass ich etwas dagegen hätte, wir befinden uns ja hier sowieso schon in der Öffentlichkeit) und warum dieser sich ausgerechnet mit mir gütlich einigen soll, erschließt sich mir nicht so ganz :?: .

Es geht ja nicht darum, dass die besagte Redaktion speziell mir einen Schaden zugefügt hat, auf dessen Wiedergutmachung ich nun bestehe, sondern dass dort elementare Richtlinien für die publizistische Arbeit nicht eingehalten und in wirrer Art und Weise allgemeine Anschuldigen getätigt wurden.

Und da ich ja nunmal nicht der „Hüter“ eben dieser Richtlinien bin, sondern nur die meines Erachtens zuständige Stelle auf die Verletzung derselben aufmerksam gemacht habe, sehe ich auch diese in der Pflicht, entsprechende Maßnahmen (in welcher Art auch immer) zu ergreifen.

Seltsam, irgendwie :(

Nach diesem Schreiben und der doch recht flotten Arbeitsweise :roll: *hüstl* des ganzen Apparates bin ich aktuell der Meinung, dass es den Presserat allein deswegen gibt, damit es ihn eben gibt und er vierteljährlich tagen kann – und nicht um wirklich etwas zu bewirken. Aber ich will nicht ungeduldig sein, eine endgültige Meinung werde ich mir für das zweite Quartal 2012 aufheben :mrgreen: .

Zu dem Thema „vertraulich behandeln“ sag‘ ich nur eins:
Hier geht es nicht um private Dinge zwischen mir und denen, von denen Hedi und Bledi bloß nichts wissen darf, ganz im Gegenteil. Und deshalb weise ich bereits jetzt darauf hin (vielleicht liest ja jemand vom „Westen“ mit): Auch eure Stellungnahme wird ganz sicher hier veröffentlicht. Soll sie das nicht werden, schickt mir einfach keine 8) .

Updates:
14.04.2012: Die Entscheidung

Die Eingangsbestätigung des Deutschen Presserats

Gerne hätte ich ja „Die Antwort …“ geschrieben, aber es ist in der Tat nur eine Eingangsbestätigung meiner Beschwerde von hier.

War aber auch klar, denn der Beschwerdeausschuss tagt ja nur einmal im Quartal und die Zusammenkunft für Q4/2011 war bestimmt schon vorüber – etwaige andere Veranstaltungen in 2011 tragen ganz sicher den Namen „Weihnachtsfeier“ und dienen vermutlich nicht der Beschwerdebearbeitung  :roll: .

Aber ich habe ja zugesagt, über das weitere Vorgehen zu berichten, deshalb hier das Schreiben:

Nachdem der Verfasser des beanstandeten Artikels aber bereits kurz nach Veröffentlichung desselben zurück gerudert ist, kann ich mir jetzt schon denken, wie die Sache ausgehen wird. Man möge hierzu einfach mal einen Blick auf § 6, Abs. 4 der Beschwerdeordnung werfen :) .

Mal sehen, ob ich recht behalten werde  :wink: .

Updates:
10.01.2012: Vorprüfung bestanden
14.04.2012: Die Entscheidung

 

Ich beschwer‘ mich mal beim Presserat …

Und zwar genau deshalb, weil ich

a) es noch nie gemacht habe :roll: und gespannt bin, wie das weitergeht

und

b) dieses ganze Geocaching-Geschwurbsel mancher „Journalisten“ einfach nicht mehr hören / lesen kann  :wallbash: !

Wenigstens ein ganz klein wenig Recherche kann man doch heutzutage erwarten, wenn allerorts über dies und das berichtet wird und die wildesten Vermutungen / Beschuldigungen angeführt werden.

Und alleine die Tatsache, dass das, worüber man berichtet, grammatikalisch richtig geschrieben ist (Geocaching kann man ja auf die tollsten Weisen falsch schreiben :wink: ), ist für mich noch lange nicht gleichbedeutend mit vernünftiger und seriöser Recherche.

Natürlich hätte ich auch einfach einen Kommentar zu dem Artikel schreiben können, was vermutlich ebenso verschwendete Zeit gewesen wäre wie die Formulierung der Beschwerde, aber ich bin nun mal neugierig (siehe Punkt (a) oben). Allzu große Erwartungen habe ich natürlich auch nicht, dafür ist dieser Pressekodex und die damit verbundene Beschwerdeordnung doch zu schwammig, aber wenn es eine solche Institution gibt, dann soll man ihr natürlich keine Arbeit vorenthalten  :mrgreen: .

Achso: Ich hätte natürlich auch einfach überhaupt gar nichts machen können, weder Kommentar noch Beschwerde, aber dafür hatte ich gerade zu viel Zeit :) ! Wer ebenfalls zu viel Zeit hat, kann sich hier vertrauensvoll an den Presserat wenden und hoffen, dass sein Anliegen in dem nächsten Treffen des Beschwerdeausschusses, welches vierteljährlich stattfindet, in irgendeiner Art und Weise behandelt werden möge.

Nachfolgend nun der Text der Beschwerde (den ganzen Sermon mit der Beifügung des Artikels, der Veröffentlichung, … habe ich der besseren Lesbarkeit weggelassen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sehe in dem genannten Beitrag einen Verstoß gegen Ziffer 2 (Sorgfalt) und 12 (Diskriminierungen) des Pressekodex.

Als Begründung führe ich wie folgt an:

Der Journalist  Mike Fiebig nimmt in seinem Artikel (siehe Anhang) vom 24.11.2011 Bezug zu relativ aktuellen Ereignissen rund um den Drewer Steinbruch (unter anderem bezieht er sich dabei auch auf einen in dem gleichen Portal vor 13 Tagen veröffentlichten Bericht), wonach dort wiederholt von Unbekannten der „Einfriedungszaun zu dem Naturschutzgebiet beschädigt und sich Zutritt auf das Steinbruchgelände verschafft“ wurde.

Direkt im nächsten Satz trifft Herr Fiebig die Aussage, dass seine Zeitung nun herausgefunden habe, dass es sich bei den Unbekannten um „so genannte Geocacher“ handele, „die sich in der 30 Meter hohen Steinwand geheime Botschaften hinterlegen“.

Eine wirkliche Begründung für diese Anschuldigung führt Herr Fiebig nicht an, stattdessen verweist er auf die für jedermann zugänglichen Internetseiten www.geocaching.com bzw. www.opencaching.de, auf denen angeblich „das Geheimversteck als ‚Die Blaue Lagune am Steinbruch‘ ausgegeben und als ‚besonders anspruchsvoll‘ eingestuft“ ist.

Diese Aussage ist in zweierlei Hinsicht nicht zutreffend, was Herrn Fiebig bei halbwegs aufmerksamer Lektüre und einer rudimentären Auseinandersetzung mit dem Thema Geocaching sofort hätte auffallen müssen.

Denn erstens gibt es überhaupt kein „Geheimversteck“ an der genannten Stelle, da es sich bei dem dort befindlichen Geocache um einen so genannten „Earthcache“ handelt, bei dem lediglich, z. B. anhand von dort befindlichen Informationstafeln, Fragen zu beantworten sind und optional ein Bild von dem Standort vor dem Tor gemacht werden kann (siehe hierzu auch die Cachebeschreibung unter http://www.opencaching.de/viewcache.php?cacheid=136240). Zweitens ist dieser Geocache auch nicht als „besonders anspruchsvoll“ eingestuft, im Gegenteil, er hat eine Schwierigkeitsbewertung von 1,5 (von 5) und eine Geländebewertung von 1,5 (von 5). Es ist also mitnichten in irgendeiner Art und Weise notwendig, das eigentliche Gelände des Steinbruchs zu betreten, evtl. vorhandene Absperrungen oder Zäune zu überwinden oder anderweitige Sachen zu beschädigen, was Herr Fiebig allerdings bereits in seiner Einleitung direkt den Geocachern vorwirft.

Sämtliche Informationen, sowohl zu Geocaching als solches, als auch zu dem dort befindlichen Cache, sind ohne Probleme über die beiden von Herrn Fiebig als vermeintliche Quelle seiner versuchten Beweisführung selbst angebrachten Hyperlinks zu erhalten, eine Anmeldung ist hierfür nicht notwendig.

Doch damit nicht genug: Als weiteren „Beweis“ für seine Beschuldigung führt Herr Fiebig virtuelle Logeinträge zu dem Geocache an, die allerdings aus 2010 datieren (der letzte Logeintrag ist aus Mai 2010) und will damit einen Zusammenhang zu den aktuellen Ereignissen am Steinbruch herstellen.

Aus den genannten Gründen kann ich eine sorgfältige Recherche von Herrn Fiebig zu dem in dem Artikel beschriebenen Sachverhalt überhaupt nicht erkennen. Und obendrein, was ebenfalls gegen Ziffer 2 des Pressekodex spricht, kennzeichnet er seine Vermutung, dass Geocacher die Urheber der genannten Sachbeschädigungen seien, nicht als solche, sondern stellt dies quasi als bereits bewiesenen Tatbestand dar.

Ebenso liegt hier eine Diskriminierung (Ziffer 12 des Pressekodex) vor, da Herr Fiebig pauschal „Geocacher“ als Sachbeschädiger und Natur(zer)störer darstellt, ohne dafür, sowohl im konkreten Einzelfalls, als auch ganz allgemein, in irgendeiner Art und Weise belastbare Beweise vorzubringen.

Eine solch nachlässige Recherche, verbunden mit pauschalisierenden Anschuldigungen ganzer Interessengruppen, ist meines Erachtens ins keinster Weise mit dem Pressekodex in Einklang zu bringen und widerspricht ganz eindeutig einer seriösen Berichterstattung.

Mit freundlichen Grüßen

… und wenn denn tatsächlich irgendwann der Beschwerdeausschuss getagt hat, sofern meine Beschwerde nicht als unbegründet abgetan wird, dann werde ich berichten. Kann aber noch etwas dauern  :roll:

EDIT (27.11.2011)

In einem neuen Artikel zu dem Thema versucht Mike Fiebig nun etwas zurück zu rudern und lässt die in dem ursprünglichen Artikel genannte Person (Sachgebietsleiter Alfred Bathe) mit den Worten „Es gibt keinen Generalverdacht gegen Geocacher“ klarstellen.

Updates:
08.12.2011: Die Eingangsbestätigung
10.01.2012: Vorprüfung bestanden
14.04.2012: Die Entscheidung

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