Oder verstehe ich den Post vom Reviewer „2“ im Groundspeak-Forum, der da am 28. März 2011 schreibt
Grundsätzlich gilt:
Wenn Du einen Cache auf einem sogenannten „Lost Place“ legen willst musst Du die Genehmigung des Eigentümers dazu einholen und uns Reviewern plausibel machen, daß diese dem Cache zustimmen. Dies kann u.a. durch Weiterleitung des Schriftverkehrs mit dem Eigentümer oder durch ausdrückliche Nennung des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten im Listing geschehen. Hast Du keine Erlaubnis eingeholt wird der Cache i.d.R. nicht freigeschaltet.
falsch ?
Bevor jetzt wieder jemand die so beliebte „Genehmigungs-Karte“ zieht oder auf dem Ausdruck „Lost-Place“ rumreitet:
Ja, ich weiß, dass
- die Sache mit dem Einverständnis des Grundstückseigentümers lang und breit in den Guidelines, die mittlerweile ja auch Caches im Weltraum zum Thema haben, abgehandelt wird.
- der Ausdruck „Lost-Place“ genau genommen falsch ist und es richtigerweise „Abandoned Place“ lauten müsste.
Was ich bislang allerdings nicht wusste ist die Tatsache, dass man nun zusätzlich zu dem Einreichen eines Cachelistings (By submitting a geocache listing, you assure us that you have adequate permission to hide your cache in the selected location) noch in einer anderen Art und Weise (Schriftverkehr, Nennung des Ansprechpartners, …) tätig werden muss .
Und wann handelt es sich eigentlich um einen sogenannten „Lost-Place“ ? Wenn ich im Cachenamen „LP“ dazu schreibe? Wenn ich das Icon für „abandoned structure“ setze? Oder wenn eben der Reviewer meint, es handele sich um einen solchen?
Ganz klar, bei LP’s scheiden sich die Geister. Während die einen meinen, dass darauf mindestens zig Jahre Zuchthaus, hilfsweise eine saftige Geldstrafe, stehen sollte, verweisen die anderen ganz gerne darauf, dass es ja jedem frei stehe, solche Caches zu machen oder eben nicht.
Alles gut und schön, so hat jeder seine Meinung, aber was hat es nun mit der gesonderten Handhabe beim Veröffentlichen eines solchen Caches, bei dem noch die eigentliche Definition aussteht, auf sich? Wird das nun tatsächliche Praxis? Und wenn ja, weshalb genau dort?
Rein gefühlsmäßig fallen diese Caches doch nicht übermäßig negativ in der öffentlichen Wahrnehmung auf, wenn ich so in meinen Erinnerungen blättere. Dort finden sich eher solche Dinge wie der Kampfmittelräumdienst in Bahnhöfen, an einer Schleuse oder eben den ganzen Caches im Wald, die dem Wild Schaden zufügen.
Oder hat es doch etwas mit dem sich kürzlich ereigneten Unfall in einem „Lost-Place“ zu tun, zu dem der Reviewer „Servatius Sebaldus“ eigens einen Thread im Geoclub mit der reißerischen Überschrift „Schon wieder schwerer Unfall bei Lostplace!“ eröffnete?
Selbstverständlich wünsche ich dem Verunfallten eine umfassende Genesung, ganz ohne Frage, aber kann sich nicht auch an jedem x-beliebigen Ort in Feld / Wald / Stadt ein schwerer Unfall ereignen, der mit der eigentlichen Cachelocation überhaupt nichts zu tun hat?
Ich gehe mal davon aus, dass sich etwaige Cache-Owner nun nicht explizit hier melden und mitteilen, dass sie erst kürzlich einen LP auch ohne das ganze Genehmigungs-Brimborium veröffentlich bekommen haben, schließlich hat man ja ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn man sich mit seiner Aussage selbst belasten würde , aber interessieren würde es mich schon.
Nachdem augenscheinlich Caches in oder bei Steinbrüchen aus mir nicht immer nachvollziehbaren Gründen nicht mehr gewünscht sind, wäre mit der von „2“ beschriebenen Handhabe nun auch wohl ein anderes Genre nicht mehr erwünscht.
Irgendwie muss ich da an das Buch von Thilo Sarrazin denken, nur wird aus Deutschland dann eben Groundspeak …